Eichordnung

In Anhang B der Eichordnung ist die Gültigkeitsdauer der Eichung für die verschiedenen Meßgeräte angegeben:

Ordnungsnummer 6.1:
Volumenmeßgeräte für Kaltwasser: 6 Jahre

Ordnungsnummer 6.2:
Volumenmeßgeräte für Warmwasser: 5 Jahre

Ordnungsnummer 22.1:
Wärmezähler: 5 Jahre

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