In Anhang B der Eichordnung ist die Gültigkeitsdauer der Eichung für die verschiedenen Meßgeräte angegeben:
Ordnungsnummer 6.1:
Volumenmeßgeräte für Kaltwasser: 6 Jahre
Ordnungsnummer 6.2:
Volumenmeßgeräte für Warmwasser: 5 Jahre
Ordnungsnummer 22.1:
Wärmezähler: 5 Jahre