Die Energieeinsparverordnung

Energieausweis– kurz: EnEV –

wurde 2002 eingeführt und in den Jahren 2007, 2009 und 2014 novelliert. Sie gilt für Wohngebäude ebenso wie für Betriebs- und Bürogebäude.

  • Sie enthält die gesetzlichen Anforderungen in puncto energetische Standards und legt fest, wie alte Gebäude zu modernisieren sind.
  • Außerdem enthält sie Vorgaben zur Auskunftspflicht bei Vermietung und Immobilienverkauf und sieht vor, dass der Energieausweis nach dem Verkauf dem neuen Eigentümer ausgehändigt werden muss.

Die in der EnEV enthaltene Energieausweis-Pflicht wurde eingeführt, um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, dass der Gebäudebestand Deutschland bis 2050 einen klimaneutralen Standard erfüllt.

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