Rauchwarnmelder

Für Neubauten sofort, für bestehende Wohnungen Bestandsschutz bis Ende 2016 (NRW)

Ab sofort müssen Rauchwarnmelder in sämtlichen Neubauten installiert werden. Die Geräte müssen in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Für die Erstinstallation der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer oder Vermieter verantwortlich.

In folgenden Bundesländern, in denen die enco vertreten ist, existiert eine gesetzliche Pflicht zum Einsatz von Rauchwarnmeldern:
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Wer trägt die Kosten für die Installation bzw. die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?

Der Eigentümer ist für die Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern zuständig und trägt somit auch die Kosten. Die erstmaligen Installationskosten von Rauchwarnmeldern im laufenden Mietverhältnis, können im Rahmen der Modernisierung (insgesamt maximal 11% jährlich der für die Wohnung aufgewendeten Kosten) auf die Mieter umgelegt
werden. Hat der Eigentümer sich darüber hinaus verpflichtet, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen, so kann er, jedenfalls bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung, deren Kosten ebenfalls auf den Mieter umlegen.

Was ist mit bereits installierten Rauchwarnmeldern; dürfen sie weiterbenutzt werden oder müssen sie ausgetauscht werden?

In Wohnungen vorhandene Rauchwarnmelder dürfen weiterhin benutzt werden. Sofern ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hat, sollte sich der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist der Eigentümer nicht verpflichtet, vorhandene Rauchwarnmelder weiter zu verwenden.

Aufgrund dieser Änderung haben wir unser Produkt- und Dienstleistungssortiment wie folgt erweitert:

  • Verkauf von DIN-geprüften Rauchwarnmeldern
  • Vermietung von DIN-geprüften Rauchwarnmeldern
  • Montage von unseren Rauchwarnmeldern
  • Abschluss eines Wartungsvertrages inkl. 24-Std.-Hotline für Mieter und Vermieter
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